Scheppach Tischfräsmaschine HF60, 230 V, 1500 W
max.40 mm Spindelhöhe, 11500-24000 min-1 inkl. Spannzangen
Highlights:
- Kompaktes Tisch-Modell
- Variable Drehzahlregulierung von 11500 bis 24000 min-1
- Spannzangen von Ø 6, 8 und 12 mm
- Leistungsstarker 1500 Watt Motor
- Serienmäßig mit Winkelanschlag und groß dimensionierten Aluminiumanschlägen
- Beidseitige Tischverbreiterungen, Tischgröße 610 x 360 mm
- Einstellbare Spindelhöhe von 0 bis 40 mm</li>
Die kompakte HF60 Holzfräsmaschine von scheppach ist ein praktisches Tischmodell, das bei Bedarf auch mobil eingesetzt werden kann. Einen festen Stand erhält die Tischfräsmaschine durch ihre stabile Konstruktion und das Eigengewicht von knapp 21 kg. Durch die beidseitigen Tischverbreiterungen bietet die komprimiert konstruierte Fräsmaschine eine angenehm große Fläche zum Arbeiten.
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Tehnische Daten
- Abmessung L x B x H: 1030 x 450 x 530 mm
- Abmessung Verpackung: 670 x 535 x 390 mm
- Drehzahl: 11500 – 24000 min-1
- Gewicht netto / brutto: 20,5 / 24 kg
- Motor: 230 – 240 V~ / 50 Hz
- Motorleistung: 1500 W
- Spindelhöhenverstellung: 0 – 40 mm
- Tischeinlage: 32 / 47,5 / 55 / 75 mm
- Tischgröße: 610 x 360 mm
Garantiehinweise
Garantieleistungen gelten für die angegebene Dauer, gerechnet ab der Übergabe des Produktes an den Kunden (Rechnungsdatum). Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Material- oder Fabrikationsfehler. Kein Anspruch besteht bei Verschleißteilen (Zündkerze, Riemen, Filter, Messer & Benzin-Motor), Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder durch Nichtbeachtung der Betriebsanweisungen, Ausfälle der elektrischen Anlage bei Nichtbeachtung der elektrischen Vorschriften: VDE-Bestimmungen 0100, DIN 57113/VDE 0113. Weiterhin besteht kein Gewährleistungsanspruch bei Funktionsstörungen und Abnützungserscheinungen, die auf gebrauchsüblichen Verschleiß (z.B. auch gewerblicher Dauerbetrieb), Überlastung, fehlerhafte Wartung oder unsachgemäße Eingriffe am Gerät durch den Käufer oder durch Dritte verursacht wurden.
Die Garantie umfasst nach Wahl des Herstellers den unentgeltlichen Ersatz oder die Instandsetzung aller Teile, die zur Beseitigung von nachweisbaren Mängeln notwendig sind. Die Abwicklung erfolgt über den Handel.
Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantiezeit oder eine neue Garantiezeit auf ersetzte oder instandgesetzte Teile.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Folgeschäden, können aus der Garantieleistung nicht hergeleitet werden und sind von jeglicher Haftung ausgeschlossen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben ausdrücklich unberührt.











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